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   VK Bund, 16.12.2004 - VK 3-212/04   

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VK Bund, 16.12.2004 - VK 3-212/04 (https://dejure.org/2004,18708)
VK Bund, Entscheidung vom 16.12.2004 - VK 3-212/04 (https://dejure.org/2004,18708)
VK Bund, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - VK 3-212/04 (https://dejure.org/2004,18708)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabe von Dienstleistungen zur Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit von Dienststellen durch Beauftragung eines externen Dienstleisters mit Einrichtung und Betrieb von Call-Centern; Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb; Fehlende Eignung ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Rüge: Vereinbarkeit von Präklusionsregelungen mit dem europäischen Recht

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit der Dienststellen durch Beauftragung eines externen Dienstleisters mit Einrichtung und Betrieb von Call Centern - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschreibung: Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit der Dienststellen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • VK Bund, 28.09.2004 - VK 3-107/04

    Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit der Dienststellen durch

    Auszug aus VK Bund, 16.12.2004 - VK 3-212/04
    Im Rahmen des anschließenden Nachprüfungsverfahrens (VK 3 - 107/04) wurde der ASt mit Schreiben vom 12. August 2004 die beantragte Akteneinsicht gewährt.

    Des Weiteren beanstandete die ASt in dem Verfahren VK 3 - 107/04 die fachliche Wertung in Bewertungsziffer 5.6.1-4:.

    Die ASt stützte sich insoweit auf die ihr aus der in dem Verfahren VK 3 - 107/04 gewährten Akteneinsicht bekannten Ergebnisse der Einzelbewertung ihres Angebotes und des Angebots der Beigeladenen sowie auf die Bewertungsmatrix der Ag, aus der sich die Voraussetzungen für die Bewertung mit einer.

    Auf jeden Fall sei die fachliche Wertung in denjenigen Bewertungspunkten rechtzeitig gerügt, die sie bereits in dem vorangegangenen Vergabeverfahren VK 3 - 107/04 vorgetragen habe; sie habe diese Rügen nach dem Beschluss der Vergabekammer vom 28. September 2004 nicht noch einmal wiederholen müssen.

    Außerdem bewirke der Beschluss der Vergabekammer im Verfahren VK 3 - 107/04 keine Präklusion bezüglich der inhaltlichen und fachlichen Bewertung der Angebote.

    Die Verletzung der Grenzen dieses Spielraums, die die Vergabekammer in ihrem Beschluss vom 28. September 2004 festgestellt habe, seien ausweislich der neuen Vergabeunterlagen behoben; für eine inhaltliche Neuwertung der Angebote habe die Ag keinerlei Veranlassung gehabt, da sie davon ausgegangen sei, dass die Vergabekammer ihrerseits keinen Anlass gehabt habe, die ursprüngliche Bewertung anzuzweifeln oder dass etwaige Zweifel durch den mündlichen Vortrag in dem Nachprüfungsverfahren VK 3 - 107/04 ausgeräumt worden seien.

    Auf Nachfrage der Vergabekammer erläutert die Ag in der mündlichen Verhandlung, dass sie bis zu der mündlichen Verhandlung in dem Verfahren VK 3 - 107/04 davon ausgegangen sei, dass sie bei der Wertung des Angebots der ASt "Gesamtaufwand II: Operative Leistungen und Ticketing / Wissensmanagement-System" hätte zugrunde legen müssen, um das ausgeschriebene Ticketing / Wissensmanagement zu erhalten.

    Die von der Ag verwendete Matrix für die fachliche Bewertung sei der ASt seit dem Zeitpunkt der Einsichtnahme in die Vergabeakten im Nachprüfungsverfahren VK 3 - 107/04 bekannt gewesen.

    Den- noch habe sie in dem Verfahren VK 3 - 107/04 nur die Bewertung zu den Kriterien 5.6.1- 5, 5.6.4-1 und 5.8.2 konkret beanstandet; die weiteren erst in dem Rügeschreiben vom 27. Oktober 2004 genannten angeblichen Bewertungsfehler seien daher nicht unverzüglich gerügt i.S.d. § 107 Abs. 3 GWB.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird ergänzend auf die eingereichten Schriftsätze, die Verfahrensakte zu diesem und dem Vorläuferverfahren VK 3 - 107/04 sowie auf die Vergabeakten, die der Vergabekammer vorgelegen haben, Bezug genommen.

    aa) Welche Punktzahl ihr Angebot in den einzelnen Bewertungskriterien erhalten hat, war der ASt bereits seit Mitte August 2004, dem Zeitpunkt der Akteneinsicht im Verfahren VK 3 - 107/04, bekannt.

    Die Kenntnis der Auszüge aus der Vergabeakte waren ausreichende Grundlage für die ASt, (angebliche) Vergaberechtsverstöße zu erkennen und im Verfahren VK 3 - 107/04 Beanstandungen in Bezug auf die fachliche Wertung ihres Angebots vorzubringen.

    Wie die Rüge vom 27. Oktober 2004 zeigt, in der die ASt auf die aus der ersten Akteneinsicht bekannte Wertung sowie die Bewertungsmatrix Bezug nahm, hätte sie alle beanstandeten Punkte bereits im Verfahren VK 3 - 107/04 aufgrund ihrer Akteneinsicht vorbringen können.

    Die Kenntnisse der ASt hatten mit der Zustellung des Beschlusses VK 3 - 107/04 in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einen solchen Erkenntnisgrad erreicht, dass ein weiteres Verharren in Unkenntnis als ein mutwilliges Sich-Verschließen davor anzusehen ist, dass die Wertung unverändert bleiben würde (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 2001, Verg 32/01).

    Im Übrigen hätte die ASt ihre Punkte bereits im Verfahren VK 3 - 107/04 aufgrund der Akteneinsicht vorbringen können und bereits dort ggf. klären können.

    Hätte die ASt nach Kenntnis der erheblichen Tatsachen mit Zustellung des Beschlusses VK 3 - 107/04 unverzüglich gerügt, wäre genau die Situation vermieden worden, die nun eingetreten ist: Die Ag hat in dem Umfang, in dem die Vergabekammer es angeordnet hat, die Wertung wiederholt und wird nunmehr von der ASt mit weiteren Tatsachen konfrontiert, die ggf. eine erneute Wiederholung erfordern würden, obwohl der ASt bereits vor der Wiederholung der Wertung die entsprechenden Tatsachen bekannt gewesen waren.

    bb) Aus diesen Ausführungen ergibt sich zugunsten der ASt, dass in Bezug auf die Punkte, die zwar ebenfalls erst am 27. Oktober 2004 gerügt wurden, die aber bereits Gegenstand im Verfahren VK 3 - 107/04 gewesen sind, eine andere Betrachtung angezeigt ist (Bewertungsziffern 5.6.1-4, 5.6.1-5, 5.6.4-1, 5.8.2).

    des Beschlusses der dritten Vergabekammer sinnvoll gewesen, da diese Punkte im Verfahren VK 3 - 107/04 bereits erörtert wurden und es möglich bzw. denkbar gewesen wäre, dass die ASt insoweit befriedet gewesen wäre und diese Punkte der Sache nach nicht mehr aufrecht erhält.

    Die Sachlage ist insoweit parallel zur Preiswertung beim Angebot der ASt zu sehen: Auch dort hat die Vergabekammer im Rahmen des Verfahrens VK 3 - 107/04 der Ag aufgegeben, zu prüfen, ob die Kosten für "IT-Wissensmanagement / Ticketing" im Rahmen der Wertungsentscheidung zu recht auf der Preisseite miteingeflossen sind.

    Die Dokumentation erfolgte jetzt so, wie es die Vergabekammer in ihrem Beschluss VK 3 - 107/04 bestandskräftig angeordnet hat: In der jetzt von der Ag in die für jedes Angebot angelegten tabellarischen Bewertungsmatrizen eingefügten Spalte "Kommentar" wird erläutert, warum ein Angebot in einer Kategorie eine bestimmte Punktzahl (Bewertung) erhalten hat; außerdem erläutert die Ag in ihrem Vergabevermerk vom 15. Oktober 2004 nunmehr, wie die Präsentation der Angebote in die Wertung eingeflossen ist; des Weiteren ist auch die rechnerische Wertung nachvollziehbar, indem die Ag in ihrem Vergabevermerk darauf verweist, dass etwaige Ungenauigkeiten in der Darstellung excelbedingt sind.

    Eine so weitreichende Dokumentation hat die Vergabekammer in ihrem bestandskräftigen Beschluss VK 3 - 107/04 auch nicht verlangt.

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2004 - Verg 11/04

    Anforderungen an Eignungsnachweise

    Auszug aus VK Bund, 16.12.2004 - VK 3-212/04
    Zur Darlegung der Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB ist ein Sachvortrag der ASt erforderlich, aus dem sich schlüssig und nachvollziehbar ergibt, dass durch die einzelnen gerügten Verstöße gegen die Vergabevorschriften die Aussichten der ASt auf den Zuschlag beeinträchtigt worden sind oder dass ihre Zuschlagschancen zumindest verschlechtert worden sein können (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Juni 2004, Verg 11/04 m.z.N.).

    Die Vergabekammer ist jedoch befugt, die Einhaltung der Grenzen dieses Beurteilungsspielraums zu überprüfen und daher insbesondere zu prüfen, ob die Vergabestelle von einem zutreffend ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, den ihr eingeräumten Beurteilungsspielraum zutreffend interpretiert hat und ob die Einschätzung auf unsachgemäßen bzw. willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. zu den Grenzen der Überprüfbarkeit von Wertungsentscheidungen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Juni 2004, Verg 11/04).

  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus VK Bund, 16.12.2004 - VK 3-212/04
    Die Festsetzung von angemessenen Ausschlussfristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und von Sanktionen für den Fall der Fristversäumung wie die Präklusion sind - auch gemeinschaftsrechtlich - daher nicht zu beanstanden (Urteile des EuGH vom 12. Dezember 2003, Rs. C-470/99, und vom 27. Februar 2003, Rs. C-327/00; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. September 2003, 1 Verg 4/03).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus VK Bund, 16.12.2004 - VK 3-212/04
    September 1998, X ZR 109/96).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - Verg 1/04

    Anforderungen an die Dokumentation der Aufteilung eines öffentlichen Auftrages in

    Auszug aus VK Bund, 16.12.2004 - VK 3-212/04
    Die Pflicht zur fortlaufenden, zeitnahen Dokumentation der wesentlichen Entscheidungen der Vergabestelle beruht auf dem Gebot zur Transparenz (§ 97 Abs. 1 GWB), damit die Entscheidungen für die Nachprüfungsinstanzen und für die Bieter überprüfbar werden (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 26. Juli 2002, Verg 28/02, und vom 17. März 2004, VII-Verg 1/04 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus VK Bund, 16.12.2004 - VK 3-212/04
    5 Satz 2 VwGO (Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 113 Rdnr. 212 sowie § 121 Rdnr. 21a unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 03. November 1994, 3 C 30/93, und Beschluss vom 22. April 1987, 7 B 76/87) und § 322 ZPO (BGH, Urteil vom 27. Februar 1961, III ZR 16/60).
  • EuGH, 27.02.2003 - C-327/00

    Santex

    Auszug aus VK Bund, 16.12.2004 - VK 3-212/04
    Die Festsetzung von angemessenen Ausschlussfristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und von Sanktionen für den Fall der Fristversäumung wie die Präklusion sind - auch gemeinschaftsrechtlich - daher nicht zu beanstanden (Urteile des EuGH vom 12. Dezember 2003, Rs. C-470/99, und vom 27. Februar 2003, Rs. C-327/00; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. September 2003, 1 Verg 4/03).
  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung:

    Auszug aus VK Bund, 16.12.2004 - VK 3-212/04
    Die Festsetzung von angemessenen Ausschlussfristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und von Sanktionen für den Fall der Fristversäumung wie die Präklusion sind - auch gemeinschaftsrechtlich - daher nicht zu beanstanden (Urteile des EuGH vom 12. Dezember 2003, Rs. C-470/99, und vom 27. Februar 2003, Rs. C-327/00; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. September 2003, 1 Verg 4/03).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2001 - Verg 32/01

    unverzügliche Rüge und Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung

    Auszug aus VK Bund, 16.12.2004 - VK 3-212/04
    Die Kenntnisse der ASt hatten mit der Zustellung des Beschlusses VK 3 - 107/04 in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einen solchen Erkenntnisgrad erreicht, dass ein weiteres Verharren in Unkenntnis als ein mutwilliges Sich-Verschließen davor anzusehen ist, dass die Wertung unverändert bleiben würde (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 2001, Verg 32/01).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - Verg 33/01

    Kostenentscheidung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Bund, 16.12.2004 - VK 3-212/04
    Dies reicht für einen für die Kostenerstattung erforderlichen Interessengegensatz nicht aus (Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 19. Februar 2002, Verg 33/01, und vom 29. Juni 2004, VII - Verg 21/04).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2002 - Verg 28/02

    Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - Verg 69/04

    Belehrungspflicht der Vergabekammer gegenüber einem Beigeladenen

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - Verg 1/02

    Kostentragungspflicht des Beigeladenen

  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 30.93

    Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt - §§ 88, 121 VwGO, "Streitgegenstand" läßt

  • BVerwG, 22.04.1987 - 7 B 76.87

    Zum Umfang der materiellen Rechtskraft von Bescheidungsurteilen

  • VK Bund, 18.07.2002 - VK 2-40/02

    Vergabe eines Auftrags über die Errichtung eines Laborgebäudes

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2006 - Verg 109/04

    Unzulässige Beschwerde des Beigeladenen gegen Nachprüfungsverfahren wegen

    In jenem Verfahren wies die Vergabekammer durch Beschluss vom 16.12.2004 (Az. VK 3-212/04) die Antragsgegnerin an, die Wertung des Angebots der Antragstellerin in bestimmten Punkten abermals zu wiederholen.

    Mit Schrift vom 30.12.2004 hat die Beigeladene mit dem hauptsächlichen Ziel einer Zurückweisung des im zweiten Nachprüfungsverfahren angebrachten Nachprüfungsantrags der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 16.12.2004 (Az. VK 3-212/04) sofortige Beschwerde erhoben.

    den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 16.12.2004 (VK 3-212/04) aufzuheben, soweit der Antragsgegnerin darin aufgegeben worden sei, die Wertung des Angebots der Antragstellerin zu wiederholen und den (zweiten) Nachprüfungsantrag der Antragstellerin insgesamt zurückzuweisen;.

    festzustellen, dass die Entscheidung der Vergabekammer vom 16.12.2004 (VK 3-212/04), rechtswidrig sei und sie, die Beigeladene, in ihren Rechten verletze;.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze, auf die mit diesen vorgelegten Anlagen und auf die Beschlüsse der 3. Vergabekammer des Bundes vom 28.9.2004 (VK 3-107/04) sowie vom 16.12.2004 (VK 3-212/04) und auf die Niederschrift über den Senatstermin vom 2.3.2005 (GA 171 ff.) Bezug genommen.

  • OLG München, 25.09.2014 - Verg 9/14

    Vergabeverfahren: Dokumentation der Wertungsentscheidung eines Gremiums im

    Danach ist es nicht erforderlich, zu der Vergabeakte auch die Handzettel zu nehmen, auf denen sich die einzelnen an der Wertung beteiligten Personen ihre jeweiligen Ergebnisse notieren (vgl. Vergabekammer des Landes Brandenburg, Beschluss v. 12.11.2008, Az.: VK 35/08, Rn 80. unter Verweis auf 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 16.12.2004, Az.: VK 3-212/04, dort Ziff. II.2.c).
  • VK Brandenburg, 12.11.2008 - VK 35/08

    Anforderungen an ein Punktesystem

    Hat der Auftraggeber seine Wertungsentscheidung durch ein mit der Wertung beauftragtes Gremium getroffen, genügt es, wenn sich in der Akte die Bewertungsbögen befinden, aus denen sich ergibt, mit welcher Punktzahl jedes einzelne Leistungsmerkmal bewertet worden ist (3. VK Bund, Beschluss vom 16. Dezember 2004 ­ VK 3-212/04).
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